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Mittwoch, 2. Juni 2010

Einkassieren? Arschlecken!!!

Gestern wurde von Verwaltungsgericht Berlin entschieden: 

Starre Fahrradnabe stellt keine Bremse im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung dar.

Das heißt ab jetzt darf richtig kassiert werden...




















2 Kommentare:

  1. ohoh, dann können wir unsere räder also demnächst bei den monatlichen fahrradversteigerungen wieder holen?!?....oder dort n nettes schnäppchen machen....
    seh schon die fahrradversteigerungen als regelmäßiges fixiefahrerenthusiastenhappening...lol
    tom

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  2. dann muss ich wohl doch über ne bremse für vorne nachdenken....

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